AS 2011 1
Geschäftsreglement des Nationalrates
Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Entschuldigungen auf Namenslisten bei Abstimmungen)
Änderung vom 1. Oktober 2010
Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. August 20101 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 20102, beschliesst:
I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 57 Abs. 4
4 Auf der Namensliste wird für jedes Ratsmitglied vermerkt, ob es:
a. Ja stimmt; b. Nein stimmt; c. sich der Stimme enthält; d. an der Abstimmung nicht teilnimmt; oder e. entschuldigt ist; als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungs- beginn für eine ganze Sitzung aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Mutterschaft, Unfall oder Krankheit abgemeldet hat.