AS 2011 2357
Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich
Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV)
Änderung vom 11. Mai 2011
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 4. November 20091 über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich wird wie folgt geändert:
Art. 18 Abs. 2 und 3
2 Für die Geräte, mit denen die Atem-Alkoholprobe durchgeführt wird, gelten die
Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20072, die Messmittelverord- nung vom 15. Februar 20063 und die entsprechenden Ausführungsvorschriften des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
3 Das BAV regelt in einer Richtlinie die Handhabung der Geräte zur Durchführung
von Atem-Alkoholproben.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
11. Mai 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova