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AS 2011 3311

Abkommen vom 10. November 2009 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über den Luftlinienverkehr

Abkommen vom 10. November 2009 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über den Luftlinienverkehr

SR 0.748.127.191.56; AS 2010 3795

Inkrafttreten des Abkommens Durch Notenaustausch vom 24. November 2010 und 31. Mai 2011 haben sich die Vertragsparteien die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Artikel 23 angezeigt. Das Abkommen ist daher am 1. Juni 2011 in Kraft getreten.

2011-1246 3311

Luftlinienverkehr. Abk. mit Armenien AS 2011

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