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AS 2011 5535

Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

vom 15. März 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 20102 zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 11. Juni 20093 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat

und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegen- seitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 10. März 2010 Ständerat 15. März 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

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