AS 2012 2901
Beschluss Nr. 1/2012 des gemischten Ausschusses eingesetzt im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Berichtigung
Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit Beschluss Nr. 1/2012 des gemischten Ausschusses vom 31. März 2012 zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
SR 0.142.112.681; AS 2012 2345
… i) Anhang XI wird wie folgt ergänzt: «Schweiz …
3. Versicherungspflicht in der schweizerischen Krankenversicherung und mögliche
Befreiungen:
statt: … b) Die in Buchstabe a genannten Personen können auf Antrag von der Versi- cherungspflicht befreit werden, wenn sie in einem der folgenden Staaten wohnen und nachweisen, dass sie dort für den Krankheitsfall gedeckt sind: einen Anspruch auf Krankenversicherung haben: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und – was die unter Buchstabe a Ziffern iv und v genann- ten Personen angeht – Finnland und – was die unter Buchstabe a Ziffer ii genannten Personen angeht – Portugal. …
muss es heissen: … b) Die in Buchstabe a genannten Personen können auf Antrag von der Versi- cherungspflicht befreit werden, wenn sie in einem der folgenden Staaten wohnen und nachweisen, dass sie dort für den Krankheitsfall gedeckt sind:
2012-1121 2901
Abk. vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft AS 2012 einerseits und der EG und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit. Berichtigung
Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und – was die unter Buchstabe a Ziffern iv und v genannten Personen angeht – Finnland und – was die unter Buchstabe a Ziffer ii genannten Personen angeht – Portugal. …
23. Mai 2012 Bundeskanzlei