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AS 2012 6583

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG)

Änderung vom 31. Oktober 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 7. Dezember 20071 über die Gebühren im Fernmeldebereich wird wie folgt geändert:

Art. 4 Konzessionen von kurzer Dauer

1 FürKonzessionen mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen werden folgende

wiederkehrende Gebühren geschuldet: a. bei einer Dauer von höchstens zehn Tagen: ein Drittel der auf einen Monat berechneten Gebühr; b. bei einer Dauer von höchstens 20 Tagen: zwei Drittel der auf einen Monat berechneten Gebühr; c. bei einer Dauer von mehr als 20 Tagen: die auf einen Monat berechnete Gebühr.

2 Wird das Gesuch um eine Konzession von kurzer Dauer vor deren Erteilung

zurückgezogen, so wird bei der gesuchstellenden Person eine einmalige Verwal- tungsgebühr für die bis zum Rückzug des Gesuchs geleistete Arbeit erhoben. 3 Im Fall eines Verzichtes einer bereits erteilten Konzession von kurzer Dauer sind geschuldet: a. die einmalige Verwaltungsgebühr für deren Erteilung; und b. die wiederkehrenden Verwaltungs- und Konzessionsgebühren, es sei denn, der Verzicht wird vor Beginn der Gültigkeit der Konzession erklärt.

Art. 6 Einleitungssatz und Bst. c Die im Voraus erhobenen jährlichen und mehrjährigen Verwaltungsgebühren wer- den in folgenden Fällen nicht rückerstattet: c. Verzicht des für die Übertragung von Daten (Packet Radio) auf Frequenzen des Jedermannsfunks zugeteilten Rufzeichens.

1 SR 784.106

2012-1880 6583

Fernmeldegebührenverordnung AS 2012

Art. 15 Bst. a und c Die Funkkonzessionsgebühr beträgt jährlich pro Konzession: a. für Landradar, Flugfunk, See- oder Rheinfunk, Handsprechseefunkgeräte mit DSC (digital selective calling [digitaler Selektivruf]), Funkversuche und Vorführungen von Funkanlagen: 48 Franken; c. Aufgehoben.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

31. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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