AS 2014 417
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
Änderung vom 15. Januar 2014
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:
3bis Förderbeiträge, die für wertvermehrende Verbesserungen gewährt werden, sind vom Betrag der Mehrleistungen abzuziehen.
Art. 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 5
1 Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen
Vertragsänderungen im Sinne von Artikel 269d OR muss enthalten: a. Für Mietzinserhöhungen:
5. bei Mehrleistungen die Angabe, ob der Vermieter Förderbeiträge für
wertvermehrende Verbesserungen erhält.
II Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
15. Januar 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 221.213.11
2013-1743 417
Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. V AS 2014