AS 2015 4291
Abkommen vom 13. April 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
Originaltext
Abkommen vom 13. April 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
SR 0.672.916.33; AS 2013 97
Änderung der Steuersätze Vom Bundesrat genehmigt am 12. August 2015 Inkrafttreten am 1. Januar 2016
Art. 17 Abs. 2 Der Steuersatz in Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens wird wie folgt geändert:
2. Schuldner der Steuer nach Absatz 1 ist die betroffene Person. Der Steuersatz
beträgt: a) für Erträge nach Absatz 1 Buchstabe a aus Geldanlagen und nicht verbrief- ten sonstigen Forderungen bei schweizerischen Zahlstellen: 25 Prozent; b) für alle übrigen Erträge nach Absatz 1: 27,5 Prozent.
2015-2235 4291
Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt. Abk. mit Österreich AS 2015