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AS 2018 1025

Verordnung über die Unfallversicherung

Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Änderung vom 21. Februar 2018

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Anhang 1 der Verordnung vom 20. Dezember 19821 über die Unfallversicherung wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

21. Februar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 832.202

2017-3295 1025

Unfallversicherung. V AS 2018

Anhang 1 (Art. 14 und 77 Bst. b)

Berufskrankheiten

Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen nach Artikel 14 der Verordnung

Ziff. 1

Eintrag «Arylamine» Aufgehoben

Folgende Stoffe in alphabetischer Reihenfolge einfügen: Acrylate Glutaraldehyd Aliphatische Amine Isothiazolinone Aromatische Amine Para-Phenylendiamin Desinfektionsmittel: Alkohole, Kresole, Aldehyde, Biguanide und quartäre Synthetische Kühlschmiermittel Ammoniumverbindungen Tenside

2. Als arbeitsbedingte Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes

gelten:

Erkrankungen Arbeiten

a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen: Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen, Alle Arbeiten -schwielen Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch Alle Arbeiten ständigen Druck Drucklähmung der Nerven Alle Arbeiten So genannte Sehnenscheidenentzündung Alle Arbeiten (Peritendinitis crepitans) Erhebliche Schädigungen des Gehörs Arbeiten im Lärm Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Arbeiten Erfrierungen, ausgenommen Frostbeulen Alle Arbeiten Sonnenbrand, Sonnenstich, Hitzschlag Alle Arbeiten Erkrankungen durch Ultraschall und Infraschall Alle Arbeiten Erkrankungen durch Vibrationen (nur radiologisch Alle Arbeiten nachweisbare Einwirkungen auf Knochen und Gelenke, Einwirkungen auf den peripheren Kreislauf, Einwirkungen auf die peripheren Nerven) Erkrankungen durch ionisierende Strahlen Alle Arbeiten

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Erkrankungen Arbeiten

Erkrankungen durch nicht ionisierende Strahlen Alle Arbeiten (Laser, Mikrowellen, Ultraviolett, Infrarot usw.) Hypothenar-Hammer-Syndrom Alle Arbeiten b. Arbeitsbedingte Erkrankungen/Andere Erkrankungen: Staublungen Arbeiten in Stäuben von Aluminium, Silikaten, Graphit, Kieselsäure, (Quarz) Hartmetallen Erkrankungen der Atmungsorgane Arbeiten in Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und deren Mehle, Enzymen, Schimmelpilzen und in anderen organischen Stäuben Hautkrebse und hiezu neigende Hautveränderungen Alle Arbeiten mit Verbindungen, Produkten oder Rückständen von Teer, Pech, Erdpech, Mineralöl, Paraffin Infektionskrankheiten Arbeiten in Spitälern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen Durch Kontakt mit Pflanzen verursachte Krankheiten Arbeiten im Umgang mit Pflanzen und einzelnen Pflanzenbestandteilen Durch Kontakt mit Tieren verursachte Krankheiten Tierhaltung und Tierpflege sowie Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, mit tierischen Teilen, Erzeugnissen und Abgängen zur Erkrankung Anlass geben; Ein- und Ausladen sowie Beförderung von Waren Amöbiasis, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis E, Beruflich bedingter Aufenthalt Malaria ausserhalb Europas Ankylostomiasis, Cholera, Clonorchiasis, Filariasis, Beruflich bedingter Aufenthalt in Hämorrhagische Fieber, Leishmaniasis, Lepra, tropischen/subtropischen Gebieten Onchozerciasis, Salmonellosen, Shigellosen, Schistosomiasis, Strongyloidiasis, Trachom, Trypanosomiasis

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