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AS 2018 3573

Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes

Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes

Änderung vom 18. September 2018

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:

I Die Verordnung des EDI vom 29. November 20161 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewah- rung des kulturellen Erbes wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. c und f sowie 2

1 Einen Betriebsbeitrag erhalten:

c. die Stiftung SAPA, Schweizer Archiv der Darstellenden Künste; f. die Stiftung Schweizerisches Alpines Museum. 2 In den Jahren 2017–2019 erhält zusätzlich die Stiftung Schweizerisches Institut in Rom einen Betriebsbeitrag.

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

18. September 2018 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset

1 SR 442.121.1

2018-2218 3573

Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und AS 2018 Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes. V des EDI

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