Lexipedia

AS 2019 571

Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF)

Änderung vom 15. Januar 2019

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:

I Die Anhänge 1 und 2 der Verordnung des EJPD vom 15. November 2017 1 über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

II Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.

15. Januar 2019 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter

1 SR 780.117

2018-3331 571

Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. V des EJPD AS 2019

Anhang 12 (Art. 7 Abs. 3 Bst. a und 26)

Technische Vorschriften für die Schnittstellen für die Durchführung der Fernmeldeüberwachung (Ausgabe 1.1)

2 Dieser Anhang wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann kostenlos im Internet unter www.li.admin.ch abgerufen oder beim Dienst ÜPF, Fellerstrasse 15, 3003 Bern, bezogen werden.

572

Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. V des EJPD AS 2019

Anhang 23 (Art. 20 Abs. 4 und 26)

Technische Vorschriften für die Ausleitungsnetze für die Durchführung der Fernmeldeüberwachung (Ausgabe 1.1)

3 Dieser Anhang wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann kostenlos im Internet unter www.li.admin.ch abgerufen oder beim Dienst ÜPF, Fellerstrasse 15, 3003 Bern, bezogen werden.

573

Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. V des EJPD AS 2019

574

Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs | Lexipedia | Lexipedia