AS 2020 5351
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden
vom 19. Juni 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. November 20192, beschliesst:
Art. 1
1 Das Protokoll vom 19. Juni 20193 zur Änderung des Abkommens vom 7. Mai
19654 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich
Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
3 AS 2020 5353 4 SR 0.672.971.41
2019-2286 5351
Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens AS 2020 zwischen der Schweiz und Schweden. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.5
22. Dezember 2020 Bundeskanzlei