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AS 2021 464

Abkommen vom 17. November 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen vom 17. November 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

SR 0.916.443.961.41; AS 2012 2043

Mitteilung In einer Note vom 13. Juli 2021 teilte die Schweiz der Regierung Neuseelands mit, dass die Gemeinde Campione d’Italia ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr zum schwei- zerischen Zollgebiet gehört, auch wenn sie weiterhin eine italienische Enklave in der Schweiz ist, und dass dieses Abkommen daher ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr für Campione d’Italia gilt. An diesem Tag trat ein bilaterales italienisch-schweizerisches Abkommen1 in Kraft, das die Integration dieser italienischen Enklave in das Zollge- biet der Europäischen Union anerkennt.

1 SR 0.631.252.945.45

2021-2463 AS 2021 464

Veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren AS 2021 464 und tierischen Erzeugnissen. Abk. mit Neuseeland

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