Die Reserve steht zum Abruf frei, wenn an der Strombörse für den Folgetag die nachgefragte Menge Elektrizität das Angebot übersteigt (fehlende Markträumung).
Im Fall einer fehlenden Markträumung melden der Netzgesellschaft:
a. die Betreiber, die an der Reserve teilnehmen: die in ihrem Teil der Reserve verfügbare Leistung;
b. die Bilanzgruppen mit einem Reservebedarf: ihren Bedarf an Elektrizität, für den Folgetag.
Die Netzgesellschaft nimmt den Abruf diskriminierungsfrei vor, grundsätzlich über alle Betreiber, die an der Reserve teilnehmen, und proportional zur vereinbarten Energiemenge.
Bei einer anderweitigen unmittelbaren Gefährdung, insbesondere einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs, kann die Netzgesellschaft in Abweichung von Absatz 1 die Reserve auch ohne fehlende Markträumung oder ohne Bedarfsmeldung einer Bilanzgruppe abrufen. Ein Abruf ist in Ausnahmefällen auch im Rahmen allfälliger internationaler Solidaritätsvereinbarungen möglich. Die Netzgesellschaft meldet alle Abrufe nach diesem Absatz der ElCom.