AS 2022 815
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Änderung vom 14. Dezember 2022
Präambel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Die Verordnung des BLV vom 15. Oktober 20211 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird wie folgt geändert:
Titel
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland
II
Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2022 in Kraft.2
14. Dezember 2022 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss |
Anhang
(Art. 1, 2 Abs. 1 sowie Art. 3–5)
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU und in Nordirland
Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Sperrzonen und die Sperrzonen in Nordirland werden in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
|---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2420, ABl. L 318 vom 12.12.2022, S. 9 |
2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU und Nordirland
In Nordirland und folgenden Mitgliedstaaten der EU bestehen Sperrzonen:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Frankreich
Irland
Italien
Kroatien
Niederlande
Österreich
Ungarn