Lexipedia

AS 2023 391

Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen Forschungsinfrastrukturnetzwerken mit Rechtsform ERIC

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. April 20222,

beschliesst:

Art. 1

Der Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen Forschungsinfrastrukturnetzwerken mit der Rechtsform eines Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur (European Research Infrastructure Consortium ERIC), nämlich BBMRI ERIC3, CESSDA ERIC4, DARIAH ERIC5, ECRIN ERIC6, EPOS ERIC7 und ICOS ERIC8 wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die entsprechenden Beitrittserklärungen9 einzureichen.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 2 BV).

Ständerat, 16. Dezember 2022

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 16. Dezember 2022

Der Präsident: Martin Candinas
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. April 2023 unbenützt abgelaufen.10

19. Juni 2023

Bundeskanzlei

Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen Forschungsinfrastrukturnetzwerken mit Rechtsform ERIC | Lexipedia | Lexipedia