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AS 2023 409

Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 18. März 2022

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20212,

beschliesst:

Art. 1

Es werden genehmigt:

  • a. das Abkommen vom 23. Dezember 20203 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger;

  • b. das Protokoll vom 23. Dezember 20204 zur Änderung des Abkommens vom 9. März 19765 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Ständerat, 18. März 2022

Der Präsident: Thomas Hefti
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 18. März 2022

Die Präsidentin: Irène Kälin
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. Juli 2022 unbenützt abgelaufen.6

25. Juli 2023

Bundeskanzlei

Bundesbeschluss<br />über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen<br />vom 18. März 2022 | Lexipedia | Lexipedia