Es werden genehmigt:
a. das Abkommen vom 23. Dezember 20203 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger;
b. das Protokoll vom 23. Dezember 20204 zur Änderung des Abkommens vom 9. März 19765 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.