AS 2023 673
Geschäftsreglement
des Nationalrates
(GRN)
(GRN)
Präambel
Der Nationalrat,
nach Einsicht in den Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. Juni 20231
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. August 20232,
beschliesst:
I
Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 4
4 Die Aussenpolitische Kommission setzt eine ständige Subkommission für Europafragen ein. Diese informiert sich über sich anbahnende Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union, die für die Schweiz wichtig sind, und erstattet der Kommission regelmässig Bericht.
II
Das Büro des Nationalrates bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 29. September 2023 Der Präsident: Martin Candinas |
Inkraftsetzung
Diese Änderung tritt am 4. Dezember 2023 in Kraft.
17. November 2023 | Büro des Nationalrates |