Der Flugplanvermittler eines Flughafens in der Schweiz wird durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ernannt.
Er hat die folgenden Aufgaben:
a. Er berät Luftfahrtunternehmen und empfiehlt bei einer Überlastung des Flughafens Alternativen.
b. Er überwacht die Übereinstimmung des Flugbetriebs der Luftfahrtunternehmen mit den ihnen empfohlenen Flugplänen.
Koordinator von Slots auf den Flughäfen in der Schweiz ist der Verein Slot Coordination Switzerland (SCS).
Der Koordinator ist für die Zuweisung, Koordination und Überwachung der Einhaltung von Slots auf den koordinierten Flughäfen nach Artikel 3 Absatz 1 zuständig.
Auf Gesuch des Koordinators kann das BAZL die Aufgaben nach Absatz 4 für bestimmte Verkehrskategorien an den jeweiligen Flughafenhalter übertragen.
Die Rechte und die Pflichten des Flugplanvermittlers, des Koordinators sowie des Flughafenhalters, auf den das BAZL gestützt auf Absatz 5 Aufgaben übertragen hat, richten sich nach der Verordnung (EWG) Nr. 95/93.