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AS 2025 647

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger wird wie folgt geändert:

Ziff. 1.2.1.11.2.1.1 Die technischen Anforderungen nach Ziffer 1.2.1 sind erfüllt, wenn eine EG-Gesamtgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG beigebracht wird. Andernfalls kann die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen nachgewiesen werden durch das Vorlegen von EG-Teilgenehmigungen, gleichwertigen internationalen Genehmigungen, Konformitätserklärungen oder Prüfberichten, die nach den in Anhang 2 VTS aufgeführten Vorschriften von anerkannten Prüfstellen (Art. 17 Abs. 1 der Verordnung vom 19. Juni 19952 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen [TGV]) erstellt wurden.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

15. Oktober 2025

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

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