AS 2025 859
Übereinkommen der Vereinten Nationen
vom 20. März 1958
über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 2017 5085
Änderung von Anhang 5
Angenommen am 27. September 2025
In Kraft getreten am 27. Dezember 2025
Übersetzung
3. Sind die Typengenehmigungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände oder Teile in der sicheren Internetdatenbank gespeichert, können die nach den betreffenden UN-Regelungen vorgeschriebenen Genehmigungszeichen durch eine eindeutige Kennung, einen sogenannten Unique Identifier (UI), dem das Symbol vorangestellt wird, ersetzt werden, sofern dies in den genannten UN-Regelungen ausdrücklich festgelegt und diese Möglichkeit in der sicheren Internetdatenbank vorgesehen ist. Die UI werden automatisch durch die Datenbank generiert.