Die Sitzungsentschädigungen für die Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse werden wie folgt festgelegt:
- Präsidium:
- 1.
pro Tag
Fr. 400
- 2.
pro Halbtag
Fr. 250
- 3.
pro einzelne Stunde
Fr. 100
- Mitglieder:
- 1.
pro Tag
Fr. 350
- 2.
pro Halbtag
Fr. 200
- 3.
pro einzelne Stunde
Fr. 50
Die Entschädigungen für das Präsidium für die Vorbereitung der Dossiers und das Studium der Fälle sowie die Korrektur und Unterzeichnung von Modellen und Entscheiden wird wie folgt festgelegt:
- Präsidium: pro einzelne Stunde
Fr. 100