Die Mitarbeit der Mitglieder der kantonalen Kommission für die Einschätzung der juristischen Personen und der kantonalen Steuerkommission für die natürlichen Personen (unter Ausschluss der Mitglieder, welche Staatsangestellte sind) wird wie folgt entschädigt:
- pro Tag
Fr. 350
- pro Halbtag
Fr. 220
- pro Stunde
Fr. 50