Die Mitarbeit der Mitglieder der kantonalen Kommission für Katasterschatzungen und der kantonalen Expertenkommission (Industrieanlagen) (unter Ausschluss der Mitglieder, welche Staatsangestellte sind) wird wie folgt entschädigt:
- für den Vorsitzenden:
- 1.
pro Tag: 400 Franken,
- 2.
pro Halbtag: 250 Franken,
- 3.
pro Stunde: 60 Franken;
- für die Mitglieder:
- 1.
pro Tag: 350 Franken,
- 2.
pro Halbtag: 220 Franken,
- 3.
pro Stunde: 50 Franken.