Die kantonale Baukommission erhebt bei der Eröffnung einer Verfügung betreffend ein Baubewilligungsgesuch gemäss nachfolgendem Tarif folgende Kosten und Gebühren:
- Abbruch von Bauten
Fr. 100 bis 500
- Bau von Mauern und Einfriedungen
Fr. 100 bis 500
- geringfügige Umbauten
Fr. 100 bis 500
- für Reklameeinrichtungen, je
Fr. 100 bis 500
- Zisterne, Tankstelle
Fr. 100 bis 500
- Installationen zur Gewinnung von Energie
Fr. 100 bis 500
- Bau einer Garage mit einer Box
Fr. 200
- Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box
- landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser
Fr. 100 bis 500
- kleine Bauten
Fr. 100 bis 500
- Sportanlagen
Fr. 100 bis 500
- Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche
Fr. 200 bis 1'000
- Ausbeuten von Material
Fr. 500 bis 1'000
- Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrieoder Geschäftsgebäudes, gemeinsame Garage, gemäss Kostenvoranschlag (BKP2):
- 1.
bis zu einer Million inbegriffen
2‰, Minimum Fr. 200
- 2.
mehr als eine Million
Fr. 3'000 bis 4'000
- kompliziertes Dossier
bis zu Fr. 15'000
- Verweigerung der Baubewilligung
Fr. 200 bis 1'000
- ausserordentliche Untersuchungskosten (Augenscheinverhandlungen, Berichte, Fotos, usw.)
Fr. 100 bis 500