Glossar / Strafprozessrecht

Abgekürztes Verfahren

Im schweizerischen Strafprozess kommt das abgekürzte Verfahren in Betracht, wenn die beschuldigte Person den wesentlichen Sachverhalt anerkennt und die Staatsanwaltschaft eine Sanktion im zulässigen Rahmen beantragt. Es ähnelt einer Verständigung, bleibt aber gerichtlicher Kontrolle unterstellt: Das Gericht prüft Freiwilligkeit, Rechtmässigkeit und Fairness. Das Verfahren kann Beweisabnahmen und Dauer reduzieren, beschränkt jedoch spätere Anfechtungen. Verteidigung ist besonders wichtig, wenn migrationsrechtliche, berufliche oder andere Nebenfolgen drohen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.