Glossar / Grundlegende Rechtsprinzipien

Rechtsmissbrauch

Im schweizerischen Recht bildet das Verbot des Rechtsmissbrauchs eine grundlegende Schranke für die Ausübung privater und öffentlich-rechtlicher Befugnisse. Ein Recht kann formal bestehen, wird aber nicht geschützt, wenn seine Geltendmachung offensichtlich unbillig, widersprüchlich, schikanös oder zweckwidrig ist. Der Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit Treu und Glauben und wird zurückhaltend angewandt, weil er bestehende Rechte begrenzt. Vergleichbare Konzepte finden sich in vielen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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