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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch hindert eine Person daran, sich entgegen Treu und Glauben oder dem Zweck der Rechtsordnung auf ein Recht zu berufen.

Im schweizerischen Recht bildet das Verbot des Rechtsmissbrauchs eine grundlegende Schranke für die Ausübung privater und öffentlich-rechtlicher Befugnisse. Ein Recht kann formal bestehen, wird aber nicht geschützt, wenn seine Geltendmachung offensichtlich unbillig, widersprüchlich, schikanös oder zweckwidrig ist. Der Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit Treu und Glauben und wird zurückhaltend angewandt, weil er bestehende Rechte begrenzt. Vergleichbare Konzepte finden sich in vielen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen.

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