Lexipedia

Ermessensmissbrauch oder -überschreitung

Ermessensmissbrauch oder -überschreitung liegt vor, wenn eine Behörde ihren Spielraum rechtswidrig nutzt oder überschreitet.

Eine Schweizer Behörde überschreitet ihr Ermessen, wenn sie ausserhalb des gesetzlich zulässigen Entscheidrahmens handelt. Ein Ermessensmissbrauch liegt vor, wenn sie eine an sich zulässige Befugnis zu einem sachfremden Zweck oder gestützt auf irrelevante Überlegungen einsetzt. Typische Mängel sind Willkür, Ungleichbehandlung, fehlende Interessenabwägung oder eine unverhältnismässige Massnahme. Rechtsmittelinstanzen können den Entscheid aufheben, obwohl Ermessen bestand, denn dieses ist an Verfassung und Gesetz gebunden.

Ermessensmissbrauch oder -überschreitung | Lexipedia