Ermessensmissbrauch oder -überschreitung
Eine Schweizer Behörde überschreitet ihr Ermessen, wenn sie ausserhalb des gesetzlich zulässigen Entscheidrahmens handelt. Ein Ermessensmissbrauch liegt vor, wenn sie eine an sich zulässige Befugnis zu einem sachfremden Zweck oder gestützt auf irrelevante Überlegungen einsetzt. Typische Mängel sind Willkür, Ungleichbehandlung, fehlende Interessenabwägung oder eine unverhältnismässige Massnahme. Rechtsmittelinstanzen können den Entscheid aufheben, obwohl Ermessen bestand, denn dieses ist an Verfassung und Gesetz gebunden.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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