Missbräuchliche Kündigung
Eine missbräuchliche Kündigung erfolgt aus unzulässigen Gründen, etwa wegen Vergeltung, persönlicher Eigenschaften oder Rechtsausübung.
In der Schweiz kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne besonderen Grund ordentlich gekündigt werden, doch Grund und Art der Kündigung dürfen nicht missbräuchlich sein. Missbräuchlich sind etwa Kündigungen als Vergeltung für die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche, wegen persönlicher Eigenschaften ohne Bezug zur Arbeit oder zur Vereitelung vertraglicher Ansprüche. Auch verletzende Umstände der Kündigung können berücksichtigt werden. Die Kündigung bleibt in der Regel wirksam, kann aber eine Entschädigung auslösen, wenn rechtzeitig Einsprache erhoben und Klage eingereicht wird.