Annahme
Annahme ist die Zustimmung zum Antrag; sie lässt den Vertrag entstehen, wenn sie inhaltlich übereinstimmt und wirksam wird.
Annahme ist die Erklärung oder das Verhalten, mit dem die angebotene Vertragsbindung akzeptiert wird. Nach schweizerischem Recht entsteht ein Vertrag, wenn die Parteien über die wesentlichen Punkte übereinstimmen; massgeblich sind Erklärungen und Verhalten, die nach Treu und Glauben auszulegen sind. Die Annahme kann ausdrücklich, durch schlüssiges Verhalten oder ausnahmsweise aus Schweigen folgen, etwa bei entsprechender Übung, Verkehrssitte oder besonderer Natur des Geschäfts. Ändert die Antwort wesentliche Punkte, liegt regelmässig ein Gegenantrag statt einer Annahme vor. Auch der Zeitpunkt ist entscheidend: Eine verspätete Annahme wirkt grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Bei grenzüberschreitenden Verträgen stellen sich zusätzlich Fragen des Zugangs, elektronischer Kommunikation und allgemeiner Geschäftsbedingungen.