Glossar / Verwaltungsverfahren

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten verwirklicht das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. In der Schweiz erlauben das Bundesrecht und viele kantonale Regelungen, amtliche Dokumente ohne Nachweis eines besonderen Interesses zu verlangen. Der Zugang kann verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben werden, wenn etwa Personendaten, interne Meinungsbildung, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheit, Aussenbeziehungen oder die wirksame Entscheidfindung betroffen sind. Behörden müssen Transparenz und entgegenstehende Interessen abwägen und können Dokumente anonymisieren oder schwärzen. Streitigkeiten führen je nach Recht zu Schlichtung, Empfehlung oder Beschwerde.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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