Glossar / Grundlegende Rechtsprinzipien

Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist ein Kernelement des rechtlichen Gehörs. In schweizerischen Verfahren können Parteien grundsätzlich Unterlagen, Beweise, Gutachten und Eingaben einsehen, die für den Entscheid erheblich sind, bevor dieser ergeht. Das Recht ermöglicht sachgerechte Mitwirkung und wirksame Rechtsmittel. Einschränkungen sind möglich zum Schutz von Geheimnissen, Personendaten, Ermittlungsinteressen oder Rechten Dritter, müssen aber gesetzmässig und verhältnismässig sein. Oft sind Ersatzlösungen wie Schwärzungen oder Zusammenfassungen zu gewähren, wenn vollständige Einsicht ausscheidet.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.