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Gehilfenhaftung

Gehilfenhaftung begründet Verantwortung für Hilfe oder Förderung einer Haupttat, ohne dass die Person Haupttäter ist.

Accessory liability ist ein rechtsvergleichender Begriff für sekundäre strafrechtliche Verantwortlichkeit. Typischerweise verlangt sie eine Haupttat, einen Beitrag durch Hilfe oder Bestärkung sowie Wissen oder Vorsatz hinsichtlich des deliktischen Vorhabens. In der schweizerischen Terminologie entsprechen dem vor allem Gehilfenschaft und je nach Sachverhalt Anstiftung oder Mittäterschaft. Die Abgrenzung ist wichtig für Strafmass, Beweisführung und das Verhältnis zur Haupttat. Aktuelle Fragen betreffen digitale Unterstützung, Dienstleistungen aus der Ferne und berufliches Verhalten, das Straftaten erleichtern kann.