Unfallversicherung
Die schweizerische Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten; bei ausreichendem Beschäftigungsumfang besteht auch Deckung für Nichtberufsunfälle. Leistungen umfassen Heilbehandlung, Taggeld, Invaliden- oder Hinterlassenenrenten sowie Integritätsentschädigungen. Arbeitgeber organisieren die Versicherung und tragen mindestens die Prämien für Berufsunfälle; Prämien für Nichtberufsunfälle können den Arbeitnehmenden belastet werden. Selbständigerwerbende können sich häufig freiwillig versichern. Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit ist bedeutsam, weil Leistungen, Kostenbeteiligung und zuständige Versicherer unterschiedlich sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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