Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt Berufsunfälle und bei vielen Arbeitnehmenden auch Nichtberufsunfälle mit Heilbehandlung und Erwerbsersatz.
Die schweizerische Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten; bei ausreichendem Beschäftigungsumfang besteht auch Deckung für Nichtberufsunfälle. Leistungen umfassen Heilbehandlung, Taggeld, Invaliden- oder Hinterlassenenrenten sowie Integritätsentschädigungen. Arbeitgeber organisieren die Versicherung und tragen mindestens die Prämien für Berufsunfälle; Prämien für Nichtberufsunfälle können den Arbeitnehmenden belastet werden. Selbständigerwerbende können sich häufig freiwillig versichern. Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit ist bedeutsam, weil Leistungen, Kostenbeteiligung und zuständige Versicherer unterschiedlich sind.