Glossar / Bildungsrecht

Akkreditierung

Akkreditierung prüft, ob eine Bildungseinrichtung oder ein Studiengang festgelegte Standards zu Governance, Lehre, Forschung, Ressourcen, Studierendenbetreuung und Qualitätsmanagement erfüllt. Im schweizerischen Hochschulbereich ist sie wichtig für geschützte Bezeichnungen und bestimmte öffentlich-rechtliche Anerkennungen. Üblicherweise umfasst das Verfahren eine Selbstevaluation, eine externe Begutachtung und einen Entscheid der zuständigen Stelle. Akkreditierung garantiert keinen individuellen Studien- oder Berufserfolg, schafft aber Vertrauen, Vergleichbarkeit und Rechenschaft. Ausländische Akkreditierungen können bedeutsam sein; ihre Rechtswirkung in der Schweiz richtet sich nach den Anerkennungsregeln.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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