Glossar / Strafprozessrecht

Beschuldigte Person

Im schweizerischen Strafverfahren gilt eine Person als beschuldigt, sobald sich ein Verfahren wegen eines Tatverdachts gegen sie richtet. Dieser Status vermittelt zentrale Rechte: Information über den Vorwurf, Aussageverweigerung, Wahl oder nötigenfalls Bestellung einer Verteidigung, Teilnahme an wesentlichen Verfahrenshandlungen und Rechtsmittel. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung; niemand muss sich selbst belasten. Verfahrenspflichten, etwa zum Erscheinen auf Vorladung, bleiben möglich.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.