Beschuldigte Person
Person, gegen die wegen einer Straftat ermittelt oder Anklage erhoben wird und der Verteidigungs- und Verfahrensrechte zustehen.
Im schweizerischen Strafverfahren gilt eine Person als beschuldigt, sobald sich ein Verfahren wegen eines Tatverdachts gegen sie richtet. Dieser Status vermittelt zentrale Rechte: Information über den Vorwurf, Aussageverweigerung, Wahl oder nötigenfalls Bestellung einer Verteidigung, Teilnahme an wesentlichen Verfahrenshandlungen und Rechtsmittel. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung; niemand muss sich selbst belasten. Verfahrenspflichten, etwa zum Erscheinen auf Vorladung, bleiben möglich.