Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Das Schweizer Recht beschränkt bestimmte Grundstückerwerbe durch Personen im Ausland und kann eine Bewilligung verlangen.
Der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland ist in der Schweiz geregelt, um ausländische Erwerbe bestimmter Immobilien, besonders von nicht selbst bewohntem Wohnraum, zu begrenzen. Das Regime ist als Lex Koller bekannt und unterscheidet nach Erwerberkategorie, Objektart und Nutzungszweck. Manche Erwerbe benötigen eine Bewilligung, andere sind ausgenommen, etwa bestimmte Betriebsstätten. Erfasst werden nicht nur direkte Käufe, sondern auch wirtschaftlich gleichwertige Konstruktionen. Eine Prüfung vor Vertragsabschluss ist wesentlich, weil unzulässige Geschäfte verweigert oder rückabgewickelt werden können.