Ersitzung
Ersitzung ermöglicht den Erwerb von Eigentum oder bestimmten Rechten durch Besitz während der gesetzlich erforderlichen Zeit.
Ersitzung wandelt langdauernden Besitz unter gesetzlichen Voraussetzungen in ein Recht um. Im schweizerischen Recht ist sie vor allem bei Fahrnis, Grundbuchlagen und bestimmten Dienstbarkeiten bedeutsam; die Anforderungen unterscheiden sich nach Gegenstand sowie Gutgläubigkeit oder Eintragungssituation. Der Besitzer muss die Sache oder das Recht in der Regel wie ein Eigentümer oder Berechtigter, ununterbrochen und ohne wirksame Anfechtung ausüben. Die Ersitzung dient Rechtssicherheit und Vertrauensschutz, heilt aber Diebstahl oder mangelhaften Besitz nicht automatisch; Sonderregeln und Ausnahmen sind entscheidend.