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Angemessenheitsentscheid

Ein Angemessenheitsentscheid anerkennt, dass ein ausländisches Rechtssystem ausreichenden Datenschutz für Datenbekanntgaben bietet.

Ein Angemessenheitsentscheid oder eine Angemessenheitsanerkennung erlaubt die Bekanntgabe von Personendaten in einen Staat oder an eine Organisation ohne zusätzliche Transfergarantien, weil das dortige Schutzniveau als angemessen gilt. In der Schweiz ist dies für internationale Datenbekanntgaben nach Datenschutzrecht zentral und wird auf Ebene des Staates oder eines Rahmens beurteilt. Die Angemessenheit entbindet nicht von Pflichten wie Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Sicherheit. Fehlt oder beschränkt sich die Angemessenheit, müssen Garantien oder Ausnahmen geprüft und Rechtsänderungen überwacht werden.