Adäquate Kausalität
Adäquate Kausalität ist der rechtliche Filter nach der Feststellung der natürlichen Kausalität. Im schweizerischen Haftpflichtrecht ist ein Verhalten adäquat kausal, wenn es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, einen Schaden der eingetretenen Art zu verursachen. Damit werden entfernte oder völlig aussergewöhnliche Folgen ausgeschlossen. Die Prüfung erfolgt objektiv, berücksichtigt aber die geschaffene Gefahr und die erkennbaren Umstände.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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