Verwaltungsbehörden
In der Schweiz bestehen Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, etwa Departemente, Ämter, Kommissionen und Fachstellen. Sie wenden Gesetze an, erteilen Bewilligungen, beaufsichtigen regulierte Bereiche, erheben Abgaben, erbringen Leistungen und setzen öffentlich-rechtliche Pflichten durch. Ihre Befugnisse richten sich nach Zuständigkeit, Verfahren und verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie Gesetzmässigkeit, Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben sowie rechtlichem Gehör. Häufig handeln sie durch Verfügungen, die je nach Verfahrensrecht bei Verwaltungsinstanzen oder Gerichten angefochten werden können.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.