Verwaltungsbehörden
Verwaltungsbehörden sind öffentliche Organe, die Recht vollziehen, öffentliche Aufgaben erfüllen und verbindliche Entscheide erlassen.
In der Schweiz bestehen Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, etwa Departemente, Ämter, Kommissionen und Fachstellen. Sie wenden Gesetze an, erteilen Bewilligungen, beaufsichtigen regulierte Bereiche, erheben Abgaben, erbringen Leistungen und setzen öffentlich-rechtliche Pflichten durch. Ihre Befugnisse richten sich nach Zuständigkeit, Verfahren und verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie Gesetzmässigkeit, Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben sowie rechtlichem Gehör. Häufig handeln sie durch Verfügungen, die je nach Verfahrensrecht bei Verwaltungsinstanzen oder Gerichten angefochten werden können.