Verwaltungsvertrag
Das schweizerische Recht anerkennt, dass Behörden nicht nur einseitig verfügen, sondern auch vertraglich handeln können. Ein Verwaltungsvertrag wird eingesetzt, wenn die Zusammenarbeit mit Privaten oder anderen Gemeinwesen eine öffentliche Aufgabe besser erfüllt, etwa bei Dienstleistungen, Subventionen, Infrastruktur oder raumplanerischen Abmachungen. Er setzt Zuständigkeit, öffentliches Interesse, Gesetzmässigkeit sowie die Beachtung von Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit voraus. Je nach Gegenstand sind Streitigkeiten mit öffentlich-rechtlichen Rechtsmitteln statt vor Zivilgerichten zu behandeln.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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