Verfügung
Eine Verfügung ist ein verbindlicher hoheitlicher Akt, der Rechte oder Pflichten in einem individuellen öffentlich-rechtlichen Fall regelt.
Im schweizerischen Verwaltungsrecht wendet eine Verfügung öffentliches Recht auf eine bestimmte Person oder einen konkreten Fall an, etwa durch Erteilung oder Verweigerung einer Bewilligung, Anordnung, Abgabe oder Leistung. Sie unterscheidet sich von generell-abstrakter Rechtsetzung, auch wenn einzelne Verfügungen viele Personen betreffen können. Gültigkeit setzt Zuständigkeit, korrektes Verfahren, nötige Begründung und Wahrung des rechtlichen Gehörs voraus. Verfügungen enthalten in der Regel eine Rechtsmittelbelehrung mit Fristen; unangefochten können sie rechtskräftig und vollstreckbar werden.