Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungsvollstreckung umfasst Massnahmen, mit denen Behörden öffentlich-rechtliche Pflichten durchsetzen oder Verwaltungsentscheide vollziehen.
Die Verwaltungsvollstreckung sorgt dafür, dass öffentlich-rechtliche Pflichten nicht bloss auf dem Papier bestehen. Schweizer Behörden können bei genügender gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung der Verhältnismässigkeit Ersatzvornahme, Zwangsmassnahmen, Verwaltungszwang oder Kostenauflagen anordnen. Regelmässig braucht es eine vollstreckbare Pflicht, oft in Form einer Verfügung, sowie die Wahrung verfahrensrechtlicher Garantien. Bei Dringlichkeit kann polizeiliches Handeln sofortige tatsächliche Massnahmen rechtfertigen. Vollstreckung ist von Bestrafung zu unterscheiden, auch wenn zusätzlich Sanktionen möglich sind.