Verwaltungsvollstreckung
Die Verwaltungsvollstreckung sorgt dafür, dass öffentlich-rechtliche Pflichten nicht bloss auf dem Papier bestehen. Schweizer Behörden können bei genügender gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung der Verhältnismässigkeit Ersatzvornahme, Zwangsmassnahmen, Verwaltungszwang oder Kostenauflagen anordnen. Regelmässig braucht es eine vollstreckbare Pflicht, oft in Form einer Verfügung, sowie die Wahrung verfahrensrechtlicher Garantien. Bei Dringlichkeit kann polizeiliches Handeln sofortige tatsächliche Massnahmen rechtfertigen. Vollstreckung ist von Bestrafung zu unterscheiden, auch wenn zusätzlich Sanktionen möglich sind.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.