Glossar / Verwaltungsrecht

Verwaltungssanktion

Verwaltungssanktionen umfassen etwa Bewilligungsentzug, Disziplinarmassnahmen, Ausschlüsse, Zuschläge, Publikationsmassnahmen oder Geldsanktionen nach Spezialgesetzen. Im schweizerischen Recht benötigen sie eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit und ein faires Verfahren. Manche Sanktionen sind vor allem wiederherstellend oder präventiv, andere haben strafähnlichen Charakter; dann können Garantien greifen, die strafrechtlichen Verfahrensrechten vergleichbar sind. Zu unterscheiden sind Sanktionen von Vollstreckungsmassnahmen, die die Erfüllung einer Pflicht sichern sollen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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