Zulässigkeit von Beweismitteln
Die Zulässigkeit von Beweismitteln betrifft die Vorfrage, ob ein bestimmtes Beweismittel im Entscheid verwendet werden darf. Im schweizerischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren unterscheiden sich die Regeln je nach Verfahrensordnung. Zentrale Kriterien sind Erheblichkeit, rechtzeitige Einreichung, rechtmässige Beschaffung, Berufs- und Aussageverweigerungsrechte sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör. Rechtswidrig erlangte Beweise sind nicht in jedem Fall unverwertbar; häufig ist eine Interessenabwägung nötig. Im Vergleich zum Common Law ist das Schweizer Recht weniger durch starre Beweisverbote geprägt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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