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Adoption

Die Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und überträgt elterliche Rechte und Pflichten unter strengen Schutzvoraussetzungen.

Die Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Adoptiveltern oder einer adoptierenden Person und dem Kind. In der Schweiz gelten strenge Voraussetzungen zum Schutz des Kindeswohls, darunter Eignungsabklärungen, Zustimmungserfordernisse und Aufsicht über Pflegeverhältnisse. Je nach Situation kommen gemeinschaftliche Adoption, Einzeladoption oder Stiefkindadoption in Betracht. Nach Abschluss wirkt die Adoption in der Regel auf Abstammung, elterliche Sorge, Erbrecht, Namen und familiäre Bindungen. Internationale Adoptionen werden besonders sorgfältig geprüft, da Kindesschutz, Identität, Migration und Anerkennung über Grenzen hinweg betroffen sind.