Adoptionszustimmung
Im schweizerischen Adoptionsrecht schützt die Zustimmung die rechtlichen Familienbeziehungen, die durch die Adoption verändert oder beendet werden. In der Regel müssen die leiblichen Eltern zustimmen; begrenzte Ausnahmen bestehen, wenn die Zustimmung nicht eingeholt werden kann oder rechtlich entbehrlich ist. Je nach Alter und Reife ist das Kind anzuhören und muss unter Umständen selbst zustimmen. Die Einwilligung muss frei, informiert und ohne Druck oder Gegenleistung erfolgen. Die Behörde prüft, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und Verfahrensgarantien gewahrt sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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