Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt eine urteilsfähige erwachsene Person, wer sie bei späterer Urteilsunfähigkeit vertreten soll.
Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es in der Schweiz einer urteilsfähigen erwachsenen Person, eine oder mehrere Personen für Personensorge, Vermögenssorge und rechtliche Vertretung einzusetzen, falls sie später urteilsunfähig wird. Er stärkt die Selbstbestimmung und kann behördliche Erwachsenenschutzmassnahmen vermeiden oder begrenzen. Wichtig sind die gesetzlichen Formanforderungen sowie klare Angaben zu Aufgaben, Ersatzpersonen und Entschädigung. Tritt Urteilsunfähigkeit ein, prüft die zuständige Behörde Gültigkeit und Eignung, bevor der Auftrag wirksam umgesetzt wird.